Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Frau zurückgewiesen, die aus Angst vor dem Weltuntergang ein physikalisches Experiment im Teilchenbeschleuniger LHC bei Genf verbieten lassen wollte. Die Frau habe über ihr generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen hinaus nicht darlegen können, warum die Vernichtung der Erde drohe, heißt es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
In Genf...
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