Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat das in Magdeburg eingeführte Alkoholverbot auf Straßen und Plätzen gekippt. Ähnlich wie bereits im Juli 2009 in Freiburg (hier der Bericht) begründete das Gericht seine Entscheidung mit der unbestimmten Formulierung der Verordnung. Diese verbot im gesamten Stadtgebiet "das Lagern oder das dauerhafte Verweilen in Verbindung mit Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit",...
Weiter »












