Zuerst dachte ich, da hat wohl jemand den 1. April vorverlegt, aber dieses Urteil ist Realität in Deutschland 2011. Das Kölner Landgericht hat allen Ernstes der Westlotto GmbH in einer einstweiligen Verfügung untersagt, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen.
Konkret wird der Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die “Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind”. Wie das in den Verkaufsstellen überprüft werden soll, ließ das Gericht offen. Sollte trotzdem an Hartz IV-Empfänger ein Rubbellos verkauft werden, droht dem Verkäufer eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.
Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta erzwungen worden. Über die Hintergründe der Klage kann nur spekuliert werden. Einige Zeitungen meinen, der private Anbieter wolle die staatlichen Glücksspielanbieter in die Knie zwingen.
Abgesehen von der Durchsetzbarkeit der einstweiligen Verfügung – soll ein Lottoverkäufer jeden Kunden fragen, ob er Hartz IV-Bezieher ist oder dessen Gehaltsnachweis fordern? – ist das Urteil eine unsägliche Diskriminierung einer nicht so kleinen Menschengruppe. Es scheint in der heutigen Zeit “in” zu sein, ganze Gruppen von Menschen zu diskriminieren und zu gängeln. Ob Raucher, Hartz IV-Bezieher, feiernde Menschen – überall werden Verbote und Vorschriften erlassen, die immer absurder werden.
Das Erwerbslosen-Forum Deutschland hat als Reaktion auf diese Einstweilige Verfügung dazu aufgerufen, sich als Hartz-IV-Empfänger und Lottospieler zu outen. Als Grund wird dort angegeben: “Wollen doch mal sehen, wie schnell wir das ad absurdum führen können. Also. jeder der ab heute Westlotto spielt hier bitte outen!”
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So hatte die Judenverfolgung damals auch begonnen…
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Etwas verbieten, das niemand kontrollieren kann.
Wenn sich die Justiz unbedingt lächerlich machen will…..
Es ist gelungen
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