Zuerst dachte ich, da hat wohl jemand den 1. April vorverlegt, aber dieses Urteil ist Realität in Deutschland 2011. Das Kölner Landgericht hat allen Ernstes der Westlotto GmbH in einer einstweiligen Verfügung untersagt, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen.
Konkret wird der Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze...
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