Der Leipziger Jugendforscher, Soziologe und Sexualwissenschaftler Prof. Dr. Kurt Starke belegt in einer Studie, die am 14. März 2010 veröffentlicht wurde, dass es keinerlei Nachweise dafür gibt, dass Pornografie irgendwelche schädliche Wirkungen auf Jugendliche hat.
Starkes Studie mit dem Titel “Pornografie und Jugend – Jugend und Pornografie” behandelt umfassend die Frage, was die sogenannte “einfache Pornografie”, also pornografische Darstellungen außer Gewalt- und Kinderpornografie, bei Jugendlichen bewirkt. Starke hat sich für seine Expertise nicht nur auf eigene wissenschaftliche Forschungsergebnisse gestützt, sondern zahlreiche von anderen in- und ausländischen Forschern gewonnene Erkenntnisse in seine Arbeit mit einbezogen.
Starke gelangt zu dem Ergebnis, dass eine schädliche Wirkung von Pornografie per se auf Jugendliche nicht belegt werden kann. “Diese beliebte Fiktion hat keine wissenschaftliche Substanz”. In der öffentlichen Diskussion würden Jugendliche zu Unrecht als “Opfer” von Pornografie dargestellt. Ausgeblendet werde zumeist, dass Jugendliche heutzutage Pornografie in unterschiedlicher Weise nutzen, ja sogar teilweise selbst herstellen und verbreiten. Vor diesem Hintergrund sei das Verbot der Verbreitung einfacher Pornografie im Strafgesetzbuch und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) unhaltbar.
Gefahren für Jugendliche, vor denen das Verbot einfacher Pornografie schützen könnte, seien wissenschaftlich nicht nachweisbar. Moderner Jugendschutz nehme den Jugendlichen als Subjekt wahr und unterstütze diesen bei der Entwicklung seiner Sexualität. In diesem Licht betrachtet könne das Pornografieverbot sogar schädlich für Jugendliche sein, weil es deren Persönlichkeitsentwicklung behindere. Pornografie sei, so Starke, weder ausrottbar nicht verbietbar. Deswegen muteten die Verbotsvorschriften speziell in Bezug auf das Internet “realitätsfern und diskriminierend” an.
Am 25. März beraten die Ministerpräsidenten der Länder über eine novellierte Fassung des Jugend Medien Staatsvertrages (JMStV). Die Huch Medien GmbH will das Gutachten Starkes umgehend der Politik zur Verfügung stellen, verbunden mit der Forderung, den Pornografie-Paragrafen im JMStV umgehend abzuschaffen. Tobias Huch von Huch Medien GmbH sagte dazu: “Vernünftiger Jugendschutz, der auch die Erziehungsrechte der Eltern ernst nehme, laufe darauf hinaus, jedermann, also auch Jugendliche, vor ungewollter Konfrontation mit Pornografie zu schützen. Für gesetzliche Pauschalverbote dagegen bestehe keine Rechtfertigung”.
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