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Schallende Ohrfeige für Verbotswahn-Politiker

2. März 2010
Von Aranita

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts überbrachte den Politikern wieder einmal eine schallende Ohrfeige

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Verbotswahnpolitikern eine schallende Ohrfeige verpasst. Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung sind komplett gekippt worden, weil diese nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hat selten in derart drastischer Form die Selbstherrlichkeit der Politiker am Grundgesetz vorbei kritisiert, denn es entschied, dass die entsprechenden Daten “unverzüglich zu löschen” seien.

Das Bundesverfassungsgericht beanstandete beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unter anderem folgendes: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt. Es mangelt an der Sicherheit der Daten. Und es gibt keine konkreten Angaben, wofür man die Daten verwenden kann. Besonders wurde die mangelnde Transparenz des Gesetzes kritisiert, denn niemand wisse genau, wo die Daten gespeichert würden und wer darauf Zugriff habe.

Fast 35.000 Bürger hatten gegen das umstrittene Gesetz geklagt, darunter acht Hauptbeschwerdeführer. Unter ihnen ist der ehemalige Innenminster und FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, der das Gesetz befürwortet, führte an,  dass man das Gesetz für die Bekämpfung des Terrorismus brauche.

Es ist peinlich für die Politik, dass immer häufiger das Bundesverfassungsgericht die in Gutsherrenmanier durchgepeitschten Gesetze revidieren muss. Scheinbar sind die meisten Politiker so abgehoben, dass sie ihren eigentlichen Auftrag, dem deutschen Volk zu dienen, völlig aus den Augen verloren haben.

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Ein Kommentar zu “ Schallende Ohrfeige für Verbotswahn-Politiker ”

  1. altimoinus am 5. März 2010 um 16:12

    …war es doch nicht mehr als recht und billig, daß >STASI 2.0< einen, wenn auch kleinen Dämpfer bekam.
    War der Grundgedanke, daß um Kinderf…, ging so in etwa in Ordnung, daß aber im Großen und Ganzen daraus eine Ausspähung des gesamten Volkes wurde ist, den Göttern sei Dank, nun, wenn auch mit Einschränkungen ein Riegel vorgelegt wurde.
    Man sollte aber abwarten, wie irgendwelche B- und C- Beamte in Berlin wieder das Urteil in ihre Stasiform drehen und wenden, denn dafür ist ja diese "hohe" Beamtenschaft prädestiniert, mit der Parole:
    ALLES FÜR STAATSÜBERWACHUNG, IMMER GEGEN DEN KLEINEN BÜRGER!

    nixfürungut!

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