Nach Baden-Württemberg soll nun auch Bayern ein nächtliches Alkoholverbot planen. Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), fordertvon der bayerischen Staatsregierung ein entsprechendes Verbot: “Wer Marktführer der Inneren Sicherheit sein will, muss handeln. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat hier inzwischen Maßstäbe gesetzt”, so Benker.
Grund für den erneuten Vorstoß der DPolG, die schon seit 2008 versucht, ein entsprechendes Verbot durchzudrücken, war die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik durch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Dieser hatte beklagt, dass es einen Zusammenhang von Gewalt und Alkohol bei Jugendlichen geben würde.
Angeblich seien nach polizeilichen Erkenntnissen insbesondere Tankstellen zu Versorgungsstellen für Jugendliche geworden, die sich mit ausreichend Alkohol für die Nacht eindecken. Beispielsweise, um sich “vorzuglühen”, also günstigeren Alkohol zu konsumieren als der, den man in Diskotheken und Lokalen bekommt. Mit einem nächtlichen Verkaufsverbot könnte man, so die blauäugige Meinung der DPolG, diesem “Vorglühen” Einhalt gebieten. Jugendliche sind allerdings nicht so unbedarft, dass sie sich ihren Alkohol nicht tagsüber besorgen könnten. Außerdem gibt es ein Verkaufsverbot für Alkohol an Jugendliche, so dass dieses Argument gar nicht greifen kann. Denn wenn man dieses Alkoholverbot für Jugendliche nicht durchsetzen kann, welchen Grund gibt es dann, ein zeitliches Verbot für Erwachsene zu beschließen? Die Antwort dauf diese Frage ist klar: Man schiebt wieder einmal Jugendliche vor, um weitere Verbote installieren zu können.
Es scheint nur noch um den Zeitraum zu gehen, in dem das Alkoholverbot installiert wird. Während die DPolG das Verbot am liebsten von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr durchsetzen möchte, will die bayerische Staatsregierung das Verbot erst ab 22:00 Uhr beginnen lassen und auch nur auf Spirituosen beschränken.
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