Viele bezeichnen den Hochzeitstag ja als den schönsten Tag im Leben. Ein arabischer Botschafter hat da sicherlich eine völlig andere Meinung – kurz nach der Trauung sagte er die Hochzeitsparty ab und reichte die Scheidung ein.
Nun ist es in muslimisch geprägten Regionen Brauch, dass die Frauen tief verschleiert sind. Erst am Tage der Hochzeit darf der Bräutigam den Schleier lüften. Als nun der Botschafter den Schleier seiner frisch angetrauten Frau lüftete um ihr den Hochzeitskuss zu geben, stellte er fest, dass die Frau mit einer sehr starken Gesichtsbehaarung “gesegnet” war und einen Augenfehler hatte: Sie schielte.
Vor einem Scharia-Gericht gab der Bräutigam an, das man ihn getäuscht hätte. Die Familie der Braut habe seiner Mutter bei der Eheanbahnung nicht Bilder seiner zukünftigen Frau gezeigt, sondern die von deren Schwester. Und diese habe keinen Damenbart und würde auch nicht schielen. Die Frau, eine Ärztin, hätte sich bis zur Trauung geweigert, ihren Schleier abzunehmen und er habe das selbstverständlich akzeptiert.
Ob das Gericht die Annullierung der Hochzeit durchführte, ist derzeit leider nicht bekannt.
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