Das amerikanische Rechtssystem treibt ja häufig seltsamste Blüten. Jeder hat sicher schon von den millionenschweren Schadenersatzforderungen gehört, die wegen Dingen verhängt werden, die eigentlich der gesunde Menschenverstand regeln sollte. Was aber in den USA noch hochgehalten wird, ist das Recht der freien Meinungsäußerung. Das wurde jetzt wieder bewiesen.
Katherine Evans aus Florida hatte im Jahre 2007 eine Seite auf Facebook installiert, die sie “Sarah Phelps ist die schlimmste Lehrerin, die ich jemals hatte” nannte. Andere Schüler konnten dort Kommentare abgeben. Zwar entfernte die Schülerin die Seite nach einigen Tagen wieder, trotzdem wurde sie zwei Monate später wegen dieser Seite von der Schule geworfen. Ihr wurde vorgeworfen, Online-Mobbing betrieben zu haben.
Evans sah sich in ihrem Recht nach freier Meinungsäußerung beschnitten und verklagte die Schule auf Schadensersatz. Sie wollte die Schulgebühren zurückerstattet haben. Die Richter gaben der Schülerin Recht und bestätigten, dass der Schulverweis illegal war. Evans wartet jetzt darauf, dass das Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen eröffnet wird, wo es dann um den Schadenersatz gehen wird.
Trotz dieses Sieges wird allerdings davor gewarnt, dieses Urteil als Freibrief für Beleidigungen im Internet zu sehen. Die Klägerin hatte, so einige Beobachter, den Prozess nur deshalb gewonnen, weil sie keine Drohungen oder Beleidigungen veröffentlicht hatte.
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[...] 2)http://www.verbotswahn.de/wp/2010/02/schulverweis-wegen-facebook-eintrag-illegal/ [...]
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