Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass Paintball nicht gegen die Menschenwürde verstößt (Urteile vom 18.02.2010, Az.: 1 LC 244/07 und 1 LB 85/08). Auch die Vorinstanzen hatten bereits ähnliche Urteile gefällt, allerdings gingen die zuständigen Behörden in Revision, so dass jetzt das Oberverwaltungsgericht entscheiden musste.
Mit dem Urteil könnte ein jahrelanges Hick-Hack endlich beendet sein. Der Staat auf der einen Seite, der seltsame Moralvorstellungen allen Bürgern aufzwingen will, und die Spieler und Sportler auf der anderen Seite, die zwischen Achtung der Menschenwürde und einem Spiel unterscheiden können.
Wir haben als Kinder häufig Räuber und Gendarm gespielt oder Cowboy und Indianer, alles Spiele, die einen spielerischen Kampf zum Inhalt haben. Niemand wäre auf die Idee gekommen, hier die Menschenwürde ins Spiel zu bringen.
Paintball ist ein Mannschaftssport, bei dem Gegenspieler mit Hilfe von Gasdruckwaffen und Farbmunition markiert werden. Markierte Spieler müssen das Spielfeld verlassen. Es gibt verschiedene Regelarten wie “Capture the Flag”, “Last Man standing”, “Elimination” oder “Präsident”.
Der Amoklauf von Winnenden wurde als Grund angeführt, um unter anderem auch Paintball gänzlich zu verbieten. Allerdings musste die damals regierende Große Koalition ihren Hunger nach Verboten zurückstellen, zu durchsichtig waren die Pseudoargumente der Verbotsbefürworter. Dabei gibt es in Deutschland im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern strenge Regeln für Paintball, die von manchen als “Schikane” bezeichnet werden. So dürfen die entsprechenden Waffen erst ab 18 Jahren erworben werden, man braucht zum Führen von Paintball-Waffen in der Öffentlichkeit einen Waffenschein und das Spiel selbst darf nur in extra dafür ausgewiesenen Privatgrundstücken gespielt werden.
Ein ähnliches Spiel wie Paintball ist das Lasergame. Der Hauptunterschied ist, dass beim Lasergame keine Farbe auf einen Gegner geschossen wird, sondern durch den Laserstrahl ein Kontakt hergestellt wird, der die entsprechenden Punkte zählt. Beim Lasergame gilt nach deutschem Recht der Verstoß gegen die Menschenwürde. Auch hier stellt sich Deutschland im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn als Verbotsstaat dar. In den meisten Ländern gibt es weder eine Altersbeschränkung noch sonstige Einschränkungen für das Spiel.
Momentan ist die Situation so, dass es in Deutschland kaum Genehmigungen für Laserdromes gibt. Ob das Paintball-Urteil auch auf Lasergames übertragen werden kann, wird die Zukunft zeigen.
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