Das Blog Politblogger.net hat einen Artikel geschrieben, der sich mit dem Regulierungswahn der EU beschäftigt. Auslöser dafür waren Berichte, dass die EU Raucher erziehen will und durch Schauprozesse an Prominenten der Bevölkerung zeigen möchte, wie ernst es ihnen mit der Durchpeitschung von Rauchverboten ist. Berichte zu dieser EU-Aktion findet man bei Rauchen-Bayern, der FAZ, der Bild sowie in vielen Blogs. Die Hamburger Morgenpost titelte sogar: “Die EU erklärt Rauchern den Krieg”. Durch DDOS-Attacken ist Politblogger.Net derzeit so gut wie lahmgelegt. Auch andere Webseiten, die nicht blind den Verbotswahn huldigen, waren schon Ziel von DDOS-Attacken. Man muss also durchaus davon ausgehen, dass bewusst versucht wird, die kritische Berichterstattung zu torpedieren. Diesem Versuch, unzensierte Berichte zu verhindern, muss man mit aller Macht entgegen treten. Aus diesem Grund veröffentliche ich den Artikel auch hier, denn er ist es wert, von möglichst vielen Menschen gelesen zu werden.
Hamburg, 28. Januar 2018 (Pb) – In Hamburg hat heute der Prozess gegen Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt begonnen. Gut einen Monat nach seinem 100. Geburtstag muss sich Schmidt vor der Raucherkammer des Hamburger Landgerichts wegen vorsätzlichem Rauchen im eigenen Wohnbereich verantworten. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft Schmidt vor, während eines Geburstagsempfangs auf der Toilette des Hamburger Rathauses mindestens 10 Menthol-Zigaretten heimlich gequalmt zu haben. Ein Sondereinsatzkommando der Raucherpolizei hatte Schmidt im Dezember noch auf der Schüssel überwältigt. Im Falle einer Verurteilung wird Schmidt wahrscheinlich nie mehr freikommen.
Angefangen hat alles vor acht Jahren, als der Rat der Europäischen Union mit ausdrücklicher Billigung des Europaparlaments die Mitgliedsstaaten verpflichtet
hatte, innerhalb von drei Jahren einen wirksamen Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch an Arbeitsstätten in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und gegebenenfalls an anderen öffentlich zugänglichen Orten zu gewährleisten. Der Bundestag beschloss daraufhin gegen den erbitterten Widerstand des Bundesrates 2012 das Gesetz zur Bekämpfung des Tabakrauchs in der Öffentlichkeit (TrBekG). Dabei ging das Parlament noch über die Zwangsempfehlungen der EU hinaus: Es stellte auch das Rauchen in der eigenen Wohnung unter Strafe. Schließlich könne nicht garantiert werden, dass selbst bei geschlossenen Fenstern kein Rauch in die Umgebungsluft gelangt. Außerdem, so Bundeskanzler Koch in seiner damaligen Regierungserklärung, empfange man ja auch mal Besuch in den eigenen vier Wänden. Dieser müsse brutalstmöglich vor den schädlichen Folgen des Passivrauchens geschützt werden.
Seitdem hat sich viel verändert in Deutschland. Die meisten Raucher haben in Russland und Südamerika neue Heimaten gefunden, der dadurch der deutschen Volkswirtschaft entstandene Schaden lässt sich mittlerweile kaum noch beziffern. Die trotz aller Schikanen noch hier weilenden Raucher müssen buchstäblich in den Untergrund gehen, um ihre Sucht befriedigen zu können. Immer in Gefahr, von einer schwer bewaffneten und mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteten Streife der Raucherpolizei entdeckt und verhaftet zu werden, haben sich zahllose illegale Raucherklubs gebildet, zu denen man nur gegen Vorlage eines aktuellen Thorax-Röntgenbildes Zutritt hat. Militanten Ex-Rauchern, deren Anteil in der Raucherpolizei bei 80 Prozent liegt, gelingt es aber immer wieder, Raucherklubs zu infiltrieren und anschließend auffliegen zu lassen. Die Gefängnisse sind auch deshalb kaum noch in der Lage, ihre eigentliche Aufgabe zu erfüllen. Die Bundesregierung denkt inzwischen sogar laut darüber nach, verurteilte Raucher getrennt von den übrigen Strafgefangenen in speziellen Lagern im Freien wegzuperren. Rauchen sollen sie dort allerdings auch nicht dürfen.
Bei Schmidt liegt der Fall jedoch anders. Als im ganzen Land bekannter Raucher muss er mit der besonderen Härte des Gerichts rechnen, denn in § 2 Absatz 1 TrBekG heißt es ausdrücklich:
Wenn festgestellt wird, dass eine prominente Person bewusst gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen hat, kann die Entschlossenheit und Ernsthaftigkeit der Bemühungen um eine rauchfreie Umwelt nur dadurch unter Beweis gestellt werden, indem der Beschuldigte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt wird.
Schmidt hatte in der Vergangenheit in Interviews immer wieder betont, sich nicht einem Gesetz unterwerfen zu wollen, das ihm – Zitat – das Leben verkürzt. Dabei immer an Schmidts Seite: Ehefrau Loki, die im nächsten Jahr 100 wird und wie ihr Mann immer noch stark raucht.
Für den Prozess ist noch ein weiterer Verhandlungstag angesetzt, das Urteil soll schon Anfang nächster Woche verkündet werden.
Popularity: 1% [?]
Share on Facebook












Bei dem Irrsinn, den die EU aufführt, tut man sich leider mittlerweile schwer, Satire von Wirklichkeit zu unterscheiden.
[Translate]
eine sehr interessante Vision – kann man nur hoffen, dass sie nicht Realität wird!
[Translate]