Der Experte und Rechtsanwalt Dr. Thomas Kühn hat sich damit befasst, ob Arbeitnehmer in Raucherräumen beschäftigt werden dürfen. Sein diesbezüglicher Aufsatz erschien in BB 2010 Heft 3, 120-124. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern in Raucherräumen zulässig ist. Das berichtete Personalpraxis24.de (siehe obiger Link).
Kühn untersuchte in seinem Aufsatz die Frage, ob die Beschäftigung von Arbeitnehmern in neu eingerichteten Raucherräumen zulässig ist. Nach der Arbeitsstättenverordnung ist laut Kühn der Einsatz von Arbeitnehmern in Raucherräumen grundsätzlich erlaubt.
Kühn bezeichnet es als verfassungswidrig, dass versucht wird, die Rauchverbote der Bundesländer so auszulegen, dass in Raucherräumen ein Beschäftigungsverbot herrsche. Es fehlen laut Kühn für die Annahme eines derartigen Verbotes eindeutig die entsprechenden Voraussetzungen.
Zum Schluss prüfte Kühn, ob zukünftig eine entsprechende Verbotsregelung durch… [Weiterlesen]
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